Tarife,
Tarife – nur die Übersicht nicht verlieren
Neue
tarifliche Vereinbarungen in der Zeitarbeit (AMP, BZA und demnächst
iGZ) und tarifliche Mindestlöhne in immer mehr Branchen machen
es fast schon notwendig, in einer Zeitarbeitsfirma einen neuen
Zuständigkeitsbereich zu etablieren. Ein
„Tarifbeauftragter“ sollte dafür verantwortlich sein, dass
das Equal Pay und Equal Treatment, das massiv bei
Fehlinterpretationen von tariflich vorgegebenen Sachverhalten
droht, ausgeschlossen werden kann. Wir wollen das neue Tarifwerk
des AMP nutzen, um auf einige wichtige und beispielhafte Punkte
hinzuweisen.
Der
Arbeitsvertrag
Schnell
sind heute Arbeitsgerichte bereit, einen ganzen Arbeitsvertrag für
ungültig zu erklären, wenn dieser fehlerhafte Inhalte
aufweist. Da das neue Tarifwerk zwischen AMP und den
Mitgliedsgewerkschaften des CGB teilweise rückwirkend ab dem
01.01.2010, bzw. ab dem 01.04.2010 zu beachten ist, ist es
zwingend notwendig, umgehend laufende Arbeitsverhältnisse, z.B.
mit Änderungsvereinbarungen der aktuellen Situation,
anzupassen. Da ein Zeitarbeitsbetrieb für neu einzustellendes
Personal die Arbeitsverträge sowieso umstellen muss, könnten
diese mit geringem Mehraufwand auch mit „altem“ Personal
vereinbart und somit klare Verhältnisse geschaffen werden.
Über
fünfzehn wichtige Änderungen im Tarifwerk
Um
den alten, gerichtlich infrage gestellten Tarifvertrag aus dem
Verkehr zu ziehen, beginnt die Wirkung des neuen Vertragswerks
bereits ab den 01.01.2010.
Einige
der Änderungen:
·
Kündigungsfristen in der Probezeit
·
Geänderte Nacht- und Mehrarbeitszeitregelungen
·
Längerer Erholungsurlaub
·
Änderung bei Jubiläumszahlungen
·
Änderung bei der Berechnung des Urlaubsgeldes
·
Änderung des Dispositionsrechts des AG
·
Erschwerniszulagen
·
Branchenzuschläge (Elektro und Metall)
Obwohl
das Berliner Urteil noch nicht rechtskräftig ist, haben sowohl
AMP wie auch Christliche Gewerkschaften schnell und
verantwortungsbewusst gehandelt und für die Arbeitnehmer eine
Vielzahl von Verbesserungen vereinbart, Verbesserungen, die auch
der Bundesregierung aufgefallen sind und ausdrücklich begrüßt
wurden. Ein verbessertes Image und Ansehen von AMP, CGB und
allen Anwendern des neuen Tarifwerks wird der eingeschlagene Weg
mit Sicherheit für die Zukunft bringen.
AMP
und der Strategiewechsel
Viel
Arbeit und Frust für die direkt und indirekt an den
Tarifverhandlungen beteiligten Personen und nicht unerhebliche
Kosten für den Verband müssen aufgewendet werden, um letztlich
ein Tarifwerk, wie das jetzt Vorliegende, unter Dach und Fach zu
bringen. Etwa 40 bis 50 Prozent der Zeitarbeitsbetriebe in
unserem Lande wenden diese Tarifverträge an, jedoch sind
lediglich knapp über 1000 Betriebe Mitglied im AMP und leisten
somit ihren Beitrag für die Arbeit des Verbandes. Bedenkt man
nun die Diskussion um Zeitarbeit in den letzten Monaten, so muss
eigentlich jedem einleuchten, dass nur ein starker Verband
geeignete Maßnahmen für eine positive Darstellung in der Öffentlichkeit
ergreifen kann. Aus diesem Grunde haben wir Verständnis dafür,
wenn der AMP künftig seine Serviceleistungen ausschließlich
Mitgliedsfirmen anbieten wird. Ein Download der Tarifverträge
über das Internet ist in Zukunft nicht mehr möglich. Wenn Sie
Bedarf haben, wenden Sie sich bitte direkt an den AMP.
Blickpunkt
Dienstleistung plädiert für ein positives Image der Zeitarbeit
in der Öffentlichkeit – treten Sie dem Verband bei, dessen
Tarifverträge Sie anwenden, vielen Dank für Ihr Engagement.
Die
Mindestlohntarife
Als
Aufsichtsbehörde sind der Zoll und das Bundesministerium für
Arbeit für die Anwendung und Einhaltung der Mindestlöhne
verantwortlich. Letztendlich ist es aber so, dass Richter und
Gerichte in unserer Demokratie entscheiden, was Recht ist. Gegen
Ende des letzten Jahres hat der fünfte Senat des BAG ein
vorinstanzliches Urteil des LAG Niedersachsen zur Zahlung von
Mindestlohn durch Zeitarbeitsunternehmen bestätigt
(Aktenzeichen 5 AZR 951/08):
Mindestlöhne
sind von Zeitarbeitsfirmen nur für Überlassung in Betriebe die
einem Mindestlohn-Tarifvertrag unterliegen zu zahlen.
Der
Fall:
Von
einer Zeitarbeitsfirma wurde ein Maler in einen Kundenbetrieb überlassen,
der an seine Mitarbeiter keinen Malermindestlohn zahlen muss.
Entsprechend zahlte die Zeitarbeitsfirma an den Maler ebenfalls
keinen Mindestlohn und wurde mit dieser Einschätzung vom BAG
bestätigt. Die Entscheidung des BAG betrifft somit die
Anwendung aller allgemein verbindlichen Mindestlöhne, deren
Anwendung durch das Arbeitnehmerentsendegesetz geregelt ist.
Aktuelle
Mindestlöhne:
Gebäudereiniger/innen
Das
Bundesministerium für Arbeit und Soziales hat den
Mindestlohntarifvertrag für das Gebäudereinigerhandwerk am
09.03.2010 im Bundesanzeiger (Ausgabe 37) veröffentlicht. Damit
ist dieser Tarifvertrag ab 10. März 2010 zwingend in Kraft.
Die
rund 830.000 Gebäudereiniger haben also Anspruch auf einen flächendeckenden
Mindestlohn.
In
den alten Bundesländern erhalten Arbeitnehmer 8,40 € für die
Arbeitsstunde. In den neuen Ländern sind 6,83 €
(Innenreinigung Lohngruppe I) zu zahlen.
Maler
und Lackierer/innen
Seit
01.09.2009 besteht der bundesweit einheitliche Mindestlohn für
diese Berufsgruppe. 9,50 € für Ungelernte und 11,25 € für
gelernte Gesellen sind zu zahlen. Im Gebiet der neuen Bundesländer
sind die 9,50 € sowohl für gelernte als auch für ungelernte
Arbeitnehmer als Mindestlohn zu zahlen.
Arbeitnehmer
im Elektrohandwerk
Seit
Januar 2010 haben in den neuen Bundesländern beschäftigte
Elektriker Anspruch auf einen Stundenlohn von 8,20 €. Für die
übrigen Bundesländer gelten 9,60 € je Stunde als
Untergrenze.
Mindestlohn
in der Abfallwirtschaft
Die
Rechtsverordnung für diesen Bereich wurde von der
Bundesarbeitsministerin am 31.12.2009 im Bundesanzeiger veröffentlicht.
Betroffen ist die Abfallwirtschaft inklusive Straßenreinigung
und Winterdienst. 8,02 € beträgt hier der Mindestlohn je
Arbeitsstunde.
Weitere
Mindestlöhne
Seit
Oktober 2009 unterliegen auch Wäschereidienstleistungen und
Objektkundengeschäfte dem Mindestlohngebot. Dachdecker und
sonstige Bauhandwerker sind ebenfalls betroffen, jedoch durch
die Ausgrenzung des Entleihs nicht interessant für die
Zeitarbeitsbranche.
Für
weitere sechs bis acht Branchen sind Bestrebungen zur
Einrichtung von Mindestlöhnen in Vorbereitung. Auf http://www.bd-aktuell.de
und auch unter http://www.inprogress.de
finden Sie im Internet immer die aktuellen Tatsachen inklusive
den Links zu den betreffenden Tarifverträgen.
Fazit
Ständige
Bewegungen im Arbeits- und Tarifrecht machen es für einen
Kleinbetrieb immer schwieriger die Übersicht nicht zu
verlieren. Andererseits schweben immer wieder die Begriffe Equal
Pay und Equal Treatment wie ein Damoklesschwert über den
Zeitarbeitsfirmen.
In
dieser Situation muss jeder Firmeninhaber für sich entscheiden,
in wieweit die Etablierung von Controlling für ihn eine Hilfe
sein kann.
Bei
Fragen wenden Sie sich bitte an den Autor dieses Artikels
Klaus
Spazier
inprogress – Service für Zeitarbeit
Telefon: 04941-982400
Mail: spazier@inprogress.de
Im Internet: www.inprogress.de
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