Heft 04/2010

Heft April 2010

"Blickpunkt Dienstleistung" Heft 04/10 - Inhalt

  • Zeitarbeit wieder im Aufwind

  • Tarife, Tarife – nur die Übersicht nicht verlieren

  • OLYMPIA Personaldienstleistungen Deutschland schließt sich mit OTTO Work Force zusammen

  • Tarifvergleich: Entgelte in der Zeitarbeit West

  • Tarifvergleich: Entgelte in der Zeitarbeit Ost

  • Landeskongress in Stuttgart – iGZ mahnt zum Handeln

  • Unechte Zeitarbeit – wurde durch Rot-Grün zu echtem Lohndumping

  • Beitrag zur gesetzlichen Unfallversicherung VBG für 2009

  • Adecco Stellenindex Branchenbarometer – 94 154 untersuchte Angebote im ersten Quartal 2010

  • Screendesign – die individuelle Bildschirmgestaltung

  • 25jähriges Jubiläum von Hofmann Personal

  • START Zeitarbeit erhält Gütesiegel ARBEIT PLUS vom Ratspräsidenten der Evangelischen Kirche

  • CGZP fordert DGB und Arbeitgeberverbände zu Verhandlungen für einen Mindestlohntarifvertrag auf

  • Zufriedenheit am Arbeitsplatz steigt das erste Mal seit einem Jahr an

  • Björn Vogt übernimmt Teamleitung Marketing bei Trenkwalder

  • VBG-Branchentreff: Faire Zeitarbeit auf die Fahnen geschrieben

  • Neues Dokumentmanagementsystem (DMS) von Landwehr auf der CeBIT vorgestellt!

  • Claus Niedworok neuer Finanzdirektor bei Manpower

  • Adecco Stellenindex Deutschland – Industriesektor: 55 510 untersuchte Angebote von April 2009 bis März 2010

  • Jeder zweite Ein-Euro-Jobber ist fit für einen regulären Job

  • AutoVision schafft 2009 gutes Ergebnis trotz Wirtschaftskrise

  • BAG: Tariflicher Feiertagszuschlag für Ostersonntag

  • Wann, was, wo gebaut wird

Leseprobe

Tarife, Tarife – nur die Übersicht nicht verlieren 

Neue tarifliche Vereinbarungen in der Zeitarbeit (AMP, BZA und demnächst iGZ) und tarifliche Mindestlöhne in immer mehr Branchen machen es fast schon notwendig, in einer Zeitarbeitsfirma einen neuen Zuständigkeitsbereich zu etablieren. Ein „Tarifbeauftragter“ sollte dafür verantwortlich sein, dass das Equal Pay und Equal Treatment, das massiv bei Fehlinterpretationen von tariflich vorgegebenen Sachverhalten droht, ausgeschlossen werden kann. Wir wollen das neue Tarifwerk des AMP nutzen, um auf einige wichtige und beispielhafte Punkte hinzuweisen. 

Der Arbeitsvertrag 

Schnell sind heute Arbeitsgerichte bereit, einen ganzen Arbeitsvertrag für ungültig zu erklären, wenn dieser fehlerhafte Inhalte aufweist. Da das neue Tarifwerk zwischen AMP und den Mitgliedsgewerkschaften des CGB teilweise rückwirkend ab dem 01.01.2010, bzw. ab dem 01.04.2010 zu beachten ist, ist es zwingend notwendig, umgehend laufende Arbeitsverhältnisse, z.B. mit Änderungsvereinbarungen der aktuellen Situation, anzupassen. Da ein Zeitarbeitsbetrieb für neu einzustellendes Personal die Arbeitsverträge sowieso umstellen muss, könnten diese mit geringem Mehraufwand auch mit „altem“ Personal vereinbart und somit klare Verhältnisse geschaffen werden. 

Über fünfzehn wichtige Änderungen im Tarifwerk 

Um den alten, gerichtlich infrage gestellten Tarifvertrag aus dem Verkehr zu ziehen, beginnt die Wirkung des neuen Vertragswerks bereits ab den 01.01.2010. 

Einige der Änderungen: 

·          Kündigungsfristen in der Probezeit

·          Geänderte Nacht- und Mehrarbeitszeitregelungen

·          Längerer Erholungsurlaub

·          Änderung bei Jubiläumszahlungen

·          Änderung bei der Berechnung des Urlaubsgeldes

·          Änderung des Dispositionsrechts des AG

·          Erschwerniszulagen

·          Branchenzuschläge (Elektro und Metall) 

Obwohl das Berliner Urteil noch nicht rechtskräftig ist, haben sowohl AMP wie auch Christliche Gewerkschaften schnell und verantwortungsbewusst gehandelt und für die Arbeitnehmer eine Vielzahl von Verbesserungen vereinbart, Verbesserungen, die auch der Bundesregierung aufgefallen sind und ausdrücklich begrüßt wurden. Ein verbessertes Image und Ansehen von AMP, CGB und allen Anwendern des neuen Tarifwerks wird der eingeschlagene Weg mit Sicherheit für die Zukunft bringen. 

AMP und der Strategiewechsel 

Viel Arbeit und Frust für die direkt und indirekt an den Tarifverhandlungen beteiligten Personen und nicht unerhebliche Kosten für den Verband müssen aufgewendet werden, um letztlich ein Tarifwerk, wie das jetzt Vorliegende, unter Dach und Fach zu bringen. Etwa 40 bis 50 Prozent der Zeitarbeitsbetriebe in unserem Lande wenden diese Tarifverträge an, jedoch sind lediglich knapp über 1000 Betriebe Mitglied im AMP und leisten somit ihren Beitrag für die Arbeit des Verbandes. Bedenkt man nun die Diskussion um Zeitarbeit in den letzten Monaten, so muss eigentlich jedem einleuchten, dass nur ein starker Verband geeignete Maßnahmen für eine positive Darstellung in der Öffentlichkeit ergreifen kann. Aus diesem Grunde haben wir Verständnis dafür, wenn der AMP künftig seine Serviceleistungen ausschließlich Mitgliedsfirmen anbieten wird. Ein Download der Tarifverträge über das Internet ist in Zukunft nicht mehr möglich. Wenn Sie Bedarf haben, wenden Sie sich bitte direkt an den AMP. 

Blickpunkt Dienstleistung plädiert für ein positives Image der Zeitarbeit in der Öffentlichkeit – treten Sie dem Verband bei, dessen Tarifverträge Sie anwenden, vielen Dank für Ihr Engagement. 

Die Mindestlohntarife 

Als Aufsichtsbehörde sind der Zoll und das Bundesministerium für Arbeit für die Anwendung und Einhaltung der Mindestlöhne verantwortlich. Letztendlich ist es aber so, dass Richter und Gerichte in unserer Demokratie entscheiden, was Recht ist. Gegen Ende des letzten Jahres hat der fünfte Senat des BAG ein vorinstanzliches Urteil des LAG Niedersachsen zur Zahlung von Mindestlohn durch Zeitarbeitsunternehmen bestätigt (Aktenzeichen 5 AZR 951/08): 

Mindestlöhne sind von Zeitarbeitsfirmen nur für Überlassung in Betriebe die einem Mindestlohn-Tarifvertrag unterliegen zu zahlen. 

Der Fall: 

Von einer Zeitarbeitsfirma wurde ein Maler in einen Kundenbetrieb überlassen, der an seine Mitarbeiter keinen Malermindestlohn zahlen muss. Entsprechend zahlte die Zeitarbeitsfirma an den Maler ebenfalls keinen Mindestlohn und wurde mit dieser Einschätzung vom BAG bestätigt. Die Entscheidung des BAG betrifft somit die Anwendung aller allgemein verbindlichen Mindestlöhne, deren Anwendung durch das Arbeitnehmerentsendegesetz geregelt ist. 

Aktuelle Mindestlöhne: 

Gebäudereiniger/innen

Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales hat den Mindestlohntarifvertrag für das Gebäudereinigerhandwerk am 09.03.2010 im Bundesanzeiger (Ausgabe 37) veröffentlicht. Damit ist dieser Tarifvertrag ab 10. März 2010 zwingend in Kraft.

Die rund 830.000 Gebäudereiniger haben also Anspruch auf einen flächendeckenden Mindestlohn.

In den alten Bundesländern erhalten Arbeitnehmer 8,40 € für die Arbeitsstunde. In den neuen Ländern sind 6,83 € (Innenreinigung Lohngruppe I) zu zahlen. 

Maler und Lackierer/innen

Seit 01.09.2009 besteht der bundesweit einheitliche Mindestlohn für diese Berufsgruppe. 9,50 € für Ungelernte und 11,25 € für gelernte Gesellen sind zu zahlen. Im Gebiet der neuen Bundesländer sind die 9,50 € sowohl für gelernte als auch für ungelernte Arbeitnehmer als Mindestlohn zu zahlen. 

Arbeitnehmer im Elektrohandwerk

Seit Januar 2010 haben in den neuen Bundesländern beschäftigte Elektriker Anspruch auf einen Stundenlohn von 8,20 €. Für die übrigen Bundesländer gelten 9,60 € je Stunde als Untergrenze. 

Mindestlohn in der Abfallwirtschaft

Die Rechtsverordnung für diesen Bereich wurde von der Bundesarbeitsministerin am 31.12.2009 im Bundesanzeiger veröffentlicht. Betroffen ist die Abfallwirtschaft inklusive Straßenreinigung und Winterdienst. 8,02 € beträgt hier der Mindestlohn je Arbeitsstunde. 

Weitere Mindestlöhne

Seit Oktober 2009 unterliegen auch Wäschereidienstleistungen und Objektkundengeschäfte dem Mindestlohngebot. Dachdecker und sonstige Bauhandwerker sind ebenfalls betroffen, jedoch durch die Ausgrenzung des Entleihs nicht interessant für die Zeitarbeitsbranche. 

Für weitere sechs bis acht Branchen sind Bestrebungen zur Einrichtung von Mindestlöhnen in Vorbereitung. Auf http://www.bd-aktuell.de und auch unter http://www.inprogress.de finden Sie im Internet immer die aktuellen Tatsachen inklusive den Links zu den betreffenden Tarifverträgen. 

Fazit 

Ständige Bewegungen im Arbeits- und Tarifrecht machen es für einen Kleinbetrieb immer schwieriger die Übersicht nicht zu verlieren. Andererseits schweben immer wieder die Begriffe Equal Pay und Equal Treatment wie ein Damoklesschwert über den Zeitarbeitsfirmen. 

In dieser Situation muss jeder Firmeninhaber für sich entscheiden, in wieweit die Etablierung von Controlling für ihn eine Hilfe sein kann. 

Bei Fragen wenden Sie sich bitte an den Autor dieses Artikels 

Klaus Spazier
inprogress – Service für Zeitarbeit
Telefon: 04941-982400
Mail: spazier@inprogress.de
Im Internet: www.inprogress.de



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