Dr.
Robert Bauer
Riskante
Rückfragen zur Kurzarbeit durch die Agentur für Arbeit
Bereits
im Zusammenhang mit der Gewährung von Kurzarbeitergeld hat die
Agentur für Arbeit regelmäßig darauf hingewiesen, dass
sämtliche Zahlungen unter dem Vorbehalt der späteren
Nachprüfung stehen. Angesichts der Prämisse, akuten
wirtschaftlichen Engpässen durch die schnelle Bereitstellung der
benötigen Mitteln zu begegnen, war und ist dieser „zahl jetzt,
prüfe später“ Ansatz durchaus zu begrüßen. Für die
betroffenen Unternehmen führt dies natürlich zu dem Nachteil,
nicht mit Sicherheit zu wissen, ob aufgrund von Fehlern bei der
Antragsstellung oder aufgrund von Fehlern während des Bezugs von
Kurzarbeitergeld Rückforderungen der Agentur für Arbeit drohen.
Für
Unternehmen der Zeitarbeitsbranche verschärft sich dieses Risiko
zusätzlich. Die zuständigen Sachbearbeiter bei der Agentur für
Arbeit kennen sich mit den Besonderheiten der Zeitarbeitsbranche
nicht aus, da der Bezug von Kurzarbeitergeld in diesem Bereich
üblicherweise ausgeschlossen ist. Zum Problem wird dies dann,
wenn bestimmte Situationen reflexartige Reaktionen der Agentur
für Arbeit hervorrufen, ohne die Besonderheiten der
Zeitarbeitsbranche zu berücksichtigen. Der moderne Klassiker
dürfte die Einstellung neuer externen Arbeitnehmer während des
Bezugs von Kurzarbeitergeld sein. Für die Sachbearbeiter bei der
Agentur für Arbeit ist die Einstellung neuer Arbeitnehmer der
Beweis, dass genug Arbeit vorhanden ist und somit kein
Arbeitsausfall mehr vorliegt. Es erfordert regelmäßig
umfangreiche Darlegungen, warum zur Erfüllung einer Kundenanfrage
neues Personal eingestellt wird, obwohl sich bereits etliche
andere Arbeitnehmer (abweichender Qualifikation!) in Kurzarbeit
befinden. Ungeschickte Antworten können hier den weiteren Bezug
von Kurzarbeitergeld erheblich erschweren und das betroffene
Unternehmen – unverschuldeter Weise – in wirtschaftliche
Schwierigkeiten bringen.
Nunmehr
hat die Agentur für Arbeit damit begonnen, bei den ersten
(Zeitarbeits-) Unternehmen schriftlich abzufragen, ob der
angezeigte Arbeitsausfall denn tatsächlich unvermeidbar war und
ob es sich nicht vielleicht lediglich um einen branchenüblichen
Arbeitsausfall handelte. Prinzipiell ist gegen entsprechende
Anfragen nichts einzuwenden. Denn bei der Anzeige eines
Arbeitsausfalls, der tatsächlich lediglich branchenüblich ist,
wäre die Rückforderung der gezahlten Kurzarbeitergeld-
Leistungen die angemessene Reaktion. Allerdings sind die Fragen,
die gestellt werden, teilweise ungeeignet um den angezeigten
Arbeitsausfall zu bewerten. Problematisch ist dies deswegen, da
die wahrheitsgemäße Beantwortung der Fragen zu falschen
Rückschlüssen der Agentur für Arbeit führen kann. Somit sehen
sich die betroffenen Unternehmen plötzlich unberechtigten
Rückforderungen ausgesetzt und müssen Diskussionen mit der
Agentur für Arbeit führen, während die Agentur für Arbeit den
Geldhahn zudreht und die betroffenen Unternehmen in ernsthafte
Schwierigkeiten bringen kann.
Nachfolgend
sind beispielhaft ein paar der immer wieder vorkommende Fragen der
Agentur für Arbeit dargestellt, bei deren Beantwortung
sorgfältig geprüft werden muss, welchen Eindruck die abgefragten
Informationen erwecken können.
„Für
wie viele Mitarbeiter wurde die Kurzarbeit dadurch beendet, dass
Einsatzmöglichkeiten genutzt worden sind?“ Das
problematische an dieser Frage ist, dass nur nach einer
„Beendigung“ der Kurzarbeit gefragt wird. Eine Reduzierung
wird nicht abgefragt. Häufig dürfte dies deckungsgleich sein,
aber wenn viele Teilzeiteinsätze aufgetan wurden, werden die
Erfolge solcher Bemühungen von dieser Frage nicht erfasst.
„Wie
viele Neueinstellungen wurden im Vorjahr im Vergleich zum
aktuellen Jahr vorgenommen?“
(...)
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