Heft 10/2015

Heft Oktober 2015

"Blickpunkt Dienstleistung" Heft 15/10 - Inhalt

  • Fachkräftewoche 2015

  • Dr. Alexander Bissels - Dr. Martin Lützeler Werkverträge - wie die IG Metall das "Monster" zu bändigen gedenkt!?

  • Thomas Hetz, Hauptgeschäftsführer des Bundesarbeitgeberverbandes der Personaldienstleister (BAP), im BAP-Serieninterview "Drei Fragen an…" "Weitere Regulierungen der Zeitarbeit sind nicht notwendig!"

  • Globaler Mangel an Fachkräften steigt weiter - In Deutschland hoher Lohndruck bei Hochqualifizierten

  • Politiker wirft einen Blick hinter die Kulissen Guter Austausch vor Ort

  • CareerBuilder-Umfrage: Jeder vierte deutsche Arbeitnehmer lebt von Gehaltsscheck zu Gehaltsscheck

  • iGZ-Landeskongress Ost in Dresden

  • "Dass die Bundesregierung auf die Integrationsmaßnahmen der Zeitarbeit verzichtet, wird sich hoffentlich nicht rächen" Änderungen im Asylrecht: Zeitarbeitsbranche bleibt außen vor

  • Anlass zum Feiern, Danke sagen und in die Zukunft zu schauen 20. Firmenjubiläum der GeAT AG

  • Adecco Stellenindex 09/2015: Automobilbranche bietet perfekten Berufseinstieg für Technikinteressierte

  • Bundesarbeitsgericht: Urlaubsdauer bei kurzfristiger Unterbrechung des Arbeitsverhältnisses

  • LANDWEHR stellte auf der Zukunft Personal 2015 neues Tool für Eventmanagement vor

  • Walter-Fach-Kraft eröffnet Niederlassung in Berlin

  • Wiedereinstieg nach Elternzeit: Zeitarbeit wird immer beliebter Der Weg zurück

  • Trenkwalder stellt die positive Candidate Experience in den Vordergrund und baut das Personalmarketing stets weiter aus

  • Kurzarbeit für einen Branchenteilnehmer ist viel zu kurz gedacht - "Beschäftigungssicherung in Krisenzeiten lässt sich nur mit Kurzarbeit gewährleisten"

  • Deutsche Arbeitgeber geizen mit Karriereförderung: Weniger als jede sechste Firma entwickelt systematisch Talente

Leseprobe

Werkverträge – wie die IG Metall das "Monster" zu bändigen gedenkt!?

Werkverträge werden Tag für Tag in Deutschland abgeschlossen. Diese sind seit dem Inkrafttreten des BGB am 01.01.1900 ein fester Bestandteil einer arbeitsteilig zusammenwirkenden Wirtschaft. Und doch gelten sie bei dem ein oder anderen als "Teufelszeug". Die IG Metall hat kürzlich eine Anzeigenkampagne gegen den Werkvertrag geschaltet – mit denkwürdigen Vorstellungen, die eine Kommentierung unerlässlich machen.

Pläne der Großen Koalition
 Laut Koalitionsvertrag vom 16.12.2013 sind Maßnahmen geplant, um einen Missbrauch von Werkverträgen zu verhindern. Hierzu heißt es wörtlich (S. 49):

Rechtswidrige Vertragskonstruktionen bei Werkverträgen zulasten von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern müssen verhindert werden. Dafür ist es erforderlich, die Prüftätigkeit der Kontroll- und Prüfinstanzen bei der Finanzkontrolle Schwarzarbeit zu konzentrieren, organisatorisch effektiver zu gestalten, zu erleichtern und im ausreichenden Umfang zu personalisieren, die Informations- und Unterrichtungsrechte des Betriebsrats sicherzustellen, zu konkretisieren und verdeckte Arbeitnehmerüberlassung zu sanktionieren. Der vermeintliche Werkunternehmer und sein Auftraggeber dürfen auch bei Vorlage einer Verleiherlaubnis nicht bessergestellt sein, als derjenige, der unerlaubt Arbeitnehmerüberlassung betreibt. Der gesetzliche Arbeitsschutz für Werkvertragsarbeitnehmerinnen und -arbeitnehmer muss sichergestellt werden.

Zur Erleichterung der Prüftätigkeit von Behörden werden die wesentlichen durch die Rechtsprechung entwickelten Abgrenzungskriterien zwischen ordnungsgemäßen und missbräuchlichen Fremdpersonaleinsatz gesetzlich niedergelegt.

Neben vielen anderen "Projekten" der "GroKo" wartet das Thema "Werkverträge" in diesem Herbst noch auf seine Umsetzung – das Gesetz zur AÜG-Reform soll ebenfalls in Kürze präsentiert werden.

Forderungen der IG Metall zum Missbrauchstopp
Auch wenn oder gerade weil die nächsten Gesetzesänderungen in den kommenden Wochen folgen sollen, finden sich in den Tageszeitungen großseitige Anzeigen mit einem Aufruf von IG Metall-Betriebsräten an die Bundesregierung unter dem Schlagwort "Den Missbrauch von Werkverträgen stoppen - jetzt handeln!" (s. www.fokus-werkvertraege. de). 

Kern der gewerkschaftlichen Forderungen sind:

Neue Abgrenzungsregeln zwischen Werkvertrag und Zeitarbeit
Es werden neue Abgrenzungsregeln zwischen Werkverträgen und Zeitarbeit gefordert, weil sich Scheinwerkverträge nur schwer nachweisen lassen würden. Wer Rechtsprechung und Verwaltungsvorschriften der Rentenversicherung und Arbeitsagentur kennt, weiß um die Schwierigkeiten der Abgrenzung für Werkverträge.

Neue Arbeitsformen verlangen neue Bewertungen. Ob es dem Gesetzgeber gelingen kann, entsprechende Abgrenzungskriterien gesetzlich niederzulegen? Und würde er damit den Anforderungen der Arbeit 4.0 gerecht? Wir glauben nicht daran.

Vor dem Hintergrund der in der Praxis bestehenden Abgrenzungsschwierigkeiten von Scheinselbständigen und "echten" Selbständigen, von "echtem" Werkvertrag und verdeckter Arbeitnehmerüberlassung, bedarf es keiner weiteren gesetzlichen Regulierung. Vielmehr muss nach wie vor eine einzelfallbezogene Bewertung möglich sein, um gerade der Vielfältigkeit des Werkvertrages hinreichend Rechnung zu tragen. Dazu hat CMS ein onlinebasiertes Produkt entwickelt, mit dem der Einsatz von Fremdpersonal durch die Unternehmen auf mögliche Risiken einer Scheinselbstständigkeit und illegalen (...)



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