Seminar
der ARGE Werkverträge und Zeitarbeit am 29. November 2012 im
Sheraton Flughafenhotel Frankfurt
„Eine Lanze für den
Werkvertrag“
Der Werkvertrag in der Kritik
„Gleicher Lohn für gleiche Arbeit“. Die Parole gegen so
genanntes Lohndumping in der Leiharbeit kommt nun auch im Bereich
der Arbeit auf werkvertraglicher Basis zum Einsatz. Nachdem die
Zeitarbeit unlängst Stein des Anstoßes für Kritik seitens der
Gewerkschaften, der Linkspartei und der SPD war, hat sich der
Fokus nun auf Arbeiten auf Werkvertragsbasis gerichtet.
Die CGZP-Entscheidung, die seit 1. November 2012 eingreifenden
Tarifverträge über Branchenzuschläge in der Zeitarbeit und die
erste Verordnung über eine Lohnuntergrenze in der
Arbeitnehmerüberlassung vom 31.12.2011 scheinen die Zeitarbeit
jetzt als solides Konstrukt etabliert zu haben.
Vor diesem Hintergrund scheinen Presse und Medien den Unternehmen
den Abschluss von Werkverträgen grundsätzlich als verdächtiges
Vorgehen ansehen zu wollen, als Indiz also, das auf eine mögliche
Untergrabung der inzwischen gewonnenen Situation in der Zeitarbeit
hinweisen soll. Als „neuer Versuch einer Umgehung des sozialen
Arbeitsrechts durch funktionswidrig eingesetzte Werkverträge“
kritisierte beispielsweise im Juli 2012 der Direktor des Instituts
für Deutsches und Europäisches Arbeits- und Sozialrecht an der
Universität in Köln, Prof. Dr. Ulrich Preis, den Einsatz von
Unternehmern, bzw. Arbeitnehmern auf Werkvertragsbasis.
Inwieweit ist der seit dem 01.01.1900 in den §§ 631 ff. BGB fest
verankerte und bis heute uneingeschränkt geltende Werkvertrag ein
vertretbares Wirtschaftsmodell? Dieser und weiteren Fragen widmete
sich das Seminar der Arbeitsgemeinschaft Werkverträge und
Zeitarbeit am 29. November 2012 im Sheraton-Flughafenhotel,
Frankfurt, und konterte u. a. mit dem Motto „Eine Lanze für den
Werkvertrag“.
Die Arbeitsgemeinschaft – kurz ARGE – die kürzlich ihren Sitz
von Heidelberg nach Mannheim in die ehemalige Alte Reichsbank
verlagerte, informierte unter der Leitung des Rechtsanwalts Prof.
Dr. Hansjürgen Tuengerthals einmal mehr Unternehmer und
Arbeitgeber unterschiedlichster Branchenzweige durch inhaltliche
Vertiefungen in den Themenkomplex.
Als Einstieg in das Seminar berichtete Siegfried H. Leister,
Vorsitzender des Kuratoriums der Deutsch-Ungarischen Gesellschaft,
über seine Erfahrungen mit der Entwicklung der Werkverträge nach
dem Werkvertragsabkommen von 1989 besonders hinsichtlich
ungarischer Unternehmen. Mit einem historischen Rückblick begann
Michael Rothenhöfer und erläuterte die Entwicklung und den
Einsatz von Werkverträgen in Schlachtbetrieben: Arbeit auf
werkvertraglicher Basis sei nie als ein Mittel
„frühkapitalistischer Ausbeutung“, wie kürzlich vom
nordrhein-westfälischen Arbeitsminister Guntram Schneider (SPD)
geäußert, verstanden worden. Durch das heute gängige Outsourcen
von Schlachtung und Zerlegung in der Fleischwirtschaft würden
Werkunternehmen diese Arbeitsschritte unter der Weisung eigener
Vorarbeiter vollkommen selbstständig organisieren. Damit verbiete
sich der Vorwurf der Unseriosität.
Die immer wieder kehrende Kritik seitens der Gewerkschaften, die
schließlich für eine negative Konnotation des Begriffs
„Werkvertrag“ in der Öffentlichkeit sorge, diene vor allem
dem Zweck die eigenen Einflusssphären zu sichern. Schließlich
würden Werkverträge auch für hoch bezahlte Fachleute verwendet
– eine Maßnahme, die den Nimbus des „Lohndumpings“
aushebelt.
Schlechte Presse trotz Anerkennung und Erleichterung der
Durchführung werkvertraglicher Tätigkeit seitens der neuen
Rechtsprechung
Leider zeigt sich, dass die Entwicklungen, besonders der letzten
fünf Jahre, eine Erschwernis der fairen Umsetzung von
werkvertraglichen Arbeitsverhältnissen in seriösen
Werkunternehmen nach sich ziehen. Rechtsanwalt Prof. Dr.
Hansjürgen Tuengerthal verwies in diesem Zusammenhang auf drei
schwerwiegende Problembereiche der Fleischwirtschaft, die den
Negativtrend von werkvertraglichen Arbeitsverhältnissen bedingen.
So machten es der Preisdruck und der daraus resultierende,
außerordentliche Wettbewerbsdruck, den Betrieben immer schwerer
eine, von allen Vertragspartnern angestrebte angemessene
Entlohnung für erbrachte Leistungen zu erbringen. Der nahezu
ruinöse Wettbewerb einer (...)
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