Heft 05/2009


Heft Mai 2009

"Blickpunkt Dienstleistung" Heft 05/09 - Inhalt

  • Wandel der Erwerbsformen

  • Lohnkürzungen als Alternative?

  • Dunkle Wolken am europäischen Zeitarbeitshimmel!

  • Trotz Krise in langfristige Personalentwicklung investieren

  • Alle Trenkwalder-Zeitarbeitsgesellschaften seit 1. Mai 2009 unter einem Dach

  • JOB AG legt 1. Arbeitsklima-Index für 2009 vor Wirtschaftskrise zeigt auch beim Arbeitsklima erste Reaktionen

  • Buchbesprechung

  • Kommentar zu: "Zeitarbeitsfirma preist Menschen wie Billig-Ware an"

  • Branche traf sich in Fulda

  • IG Metall-Studie: Junge Generation wird ausgebremst

  • Deutsche Wirtschaftsleistung im 1. Quartal 2009 stark rückläufig

  • Zeitarbeitsbranche mit drastischem Umsatzeinbruch

  • IW-Zeitarbeitsindex - Abwärtstrend verlangsamt sich

  • 25 Jahre GEDAT - Was haben Sie eigentlich davon?

  • Dumpinglöhne durch die Hintertür bremsen Entwicklung der Zeitarbeit in Deutschland

  • Große Resonanz auf 11. Zeitarbeitsmesse in Bremen

  • Adecco Stellenindex Deutschland: 42 764 untersuchte Angebote für Fach- und Führungskräfte

  • Interview mit Prof. Dr. Boemke von EAWP "Zeitarbeit wird gefragter sein denn je"

  • BA legt Finanzbericht für das erste Quartal 2009 vor

  • Österreich: Erste akademische Ausbildung für Arbeitskräfteüberlasser

  • BAG: Vorzeitige Beendigung und Übertragung von Elternzeit

  • Wann, was, wo gebaut wird

  • BAG: Mithören von Telefongesprächen - Beweisverwertungsverbot

Leseprobe

Lohnkürzungen als Alternative?

Ihre Mitarbeiter werden von den Entleihbetrieben abgemeldet, neue Aufträge sind auch mit letztem Einsatz nicht an Land zu ziehen und der nette Berater auf der Bank schüttelt immer, wenn er Sie sieht, nur seinen markanten Charakterkopf. Wenn Ihnen das so oder ähnlich wiederfährt, hat auch Sie bzw. Ihre Firma die Rezession voll erwischt.

Was tun? Erst einmal ist die Wahl zu treffen zwischen zwei Alternativen:

  1. Möglichkeit:

All das, wofür man Jahre gekämpft und sein Herzblut investiert hat, kann man jetzt als Lebenserfahrung abschreiben und Insolvenz anmelden.

  1. Möglichkeit:

Alle Kräfte mobilisieren und einen Plan erstellen, der den Weg aus der Krise realistisch vorzeichnet.

Der Weg aus der Krise

Entscheiden Sie sich dafür, um die Existenz Ihrer Firma zu kämpfen, sind es zwei Punkte, die umgehend in Angriff genommen werden müssen.

  1. Die meist vernachlässigte Akquisition neuer Kunden muss intensiviert werden. Neben der Auffrischung „alter“ Kundenbeziehungen sollte man sich nicht scheuen, in bisher wenig oder nicht beachtete Branchen vorzustoßen. Auch in „schlechten Zeiten“ gilt die Tatsache, dass nicht alle Branchen von einer Rezession gleichermaßen betroffen sind.

  2. Neben der Neukundengewinnung ist in Notlagen die Senkung der Kosten das A und O zum Überleben. Der Fehler, sich von internem Personal zu spät zu trennen, ist unbedingt zu vermeiden. Gleiches gilt für Niederlassungen, für die in absehbarer Zeit keine Chance besteht, die roten Zahlen zu verlassen.

Lohnkürzungen bei Mitarbeitern, die mit tarifvertraglichen Vorgaben bei Ihnen beschäftigt sind, gestalten sich da schon etwas schwieriger.

Öffnungsklauseln im Tarifvertrag 

Vertraglich vereinbarter Lohn kann, will man rechtliche Auseinandersetzungen vermeiden, nicht einseitig abgesenkt werden. Ausnahme ist lediglich die Änderungskündigung, die allerdings nur die übertariflichen Zulagen behandeln kann.

§ 77 Abs. 3 BetrVG sieht vor, dass Arbeitsentgelte und Arbeitsbedingungen, die durch einen Tarifvertrag geregelt sind, nicht Gegenstand einer anderen Betriebsvereinbarung sein können.

Um dies zu umgehen haben die Tarifpartner meist Regelungen für Notzeiten in den Tarifverträgen vorgesehen. Sogenannte Öffnungsklauseln erlauben den Abschluss von befristeten Betriebsvereinbarungen.

Der Beschäftigungssicherungstarifvertrag

Hinweisen wollen wir in diesem Bericht auf zwei Tarifverträge der Branche Zeitarbeit.

  1. iGZ-Tarifvertrag zur Beschäftigungssicherung

Zitat:

„Bei einer Gefährdung der wirtschaftlichen Bestandsfähigkeit eines Unternehmens können Arbeitgeber und/oder betriebliche Interessenvertretungen bei den Tarifvertragsparteinen eine Sonderregelung beantragen.“

Voraussetzung für die Vereinbarung einer befristeten Sonderregelung ist die Vorlage eines Sanierungskonzeptes.

  1. AMP-Beschäftigungssicherungstarifvertrag

Zitat:

„Zur Sicherung bestehender Arbeitsplätze und zur Vermeidung betriebsbedingter Kündigungen können für einzelne Betriebsteile oder den gesamten Betrieb Abweichungen von den Regelungen der bestehenden Tarifverträge vereinbart werden.“

Erstellen Sie einen Bericht über Ihre aktuelle betriebliche Situation und entwerfen Sie einen Plan, der den Weg zur Überwindung der Krise aufzeigt. Mit diesen Unterlagen wenden Sie sich an die Tarifpartner, die bemüht sein werden, Ihre Existenz und die damit verbundenen Arbeitsplätze zu erhalten.

Fällt es Ihnen schwer, einen solchen Plan überzeugend zu erstellen, wenden Sie sich ohne zu zögern an Ihren Arbeitgeberverband. Die Spezialisten vor Ort werden Ihnen behilflich sein.

Sind die Lohnabsenkungen im Rahmen dieser Öffnungsklauseln genehmigt, ist, um den Betriebsfrieden aufrecht zu erhalten, folgendes zu tun:

  1. Informieren Sie Ihre Mitarbeiter umfassend über die momentane wirtschaftliche schwierige Situation und zeigen Sie die Alternativen auf. Die Mitarbeiter müssen die notwendigen Einschränkungen mittragen.

  2. Weisen Sie auf die zeitlich begrenzte Aktion hin.

  3. Einvernehmliche Lohnsenkungen sind immer schriftlich zu vereinbaren. Der Zusatz zum Arbeitsvertrag könnte wie folgt formuliert sein:

Hiermit vereinbaren die Parteien, den Bruttostundenlohn gemäß § ... des Arbeitsvertrages vom ... mit Wirkung ab dem ... auf ... € pro Stunde abzusenken. Diese Absenkung ist befristet bis zum ..., danach gilt wieder der Stundenlohn, der vor Abschluss dieses Zusatzes gegolten hat. Alle sonstigen vertraglichen Regelungen bleiben bestehen.

Beide Vertragsparteien müssen diese Vereinbarung mit ihrer Unterschrift bestätigen.

Fazit

Selbstverständlich kommt eine solche Aktion nur in Frage, wenn bei einer Aufrechterhaltung der bisherigen Personalkostenstruktur betrieblich nicht mehr auffangbare Verluste entstehen und diese zur Reduzierung der Belegschaft oder zur Schließung des Betriebes führen würden.

Bei Fragen zum Artikel wenden Sie sich bitte an den Autor

Klaus Spazier
inprogress – Service für Zeitarbeit
Telefon: 04941 982400

Mail:
spazier@inprogress.de
Im Internet: www.inprogress.de




MS-Verlag

Startseite

Kontakt (Mail)

BD-Zeitarbeit Report

Das aktuelle Heft

Probeexemplar

Abonnement

Anzeigenpreise

Branchen-NEWS

Aktuelle News

weitere Meldungen

Service Center

Recht und Gesetz

Verträge/Formulare

Downloads

Links

Aus den Verbänden

AMP

BZA

iGZ

Mercedarius

Formalien

AGB

Datenschutz

Disclaimer

Impressum