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Die Verbandsstruktur
Der BZA ist der seit mehr
als dreißig Jahren etablierte Arbeitgeber- und Unternehmensverband von
konzessionierten Zeitarbeitunternehmen mit über 2.200
Mitgliedsbetrieben. In ihm haben sich Zeitarbeitunternehmen
zusammengeschlossen, die die Entwicklung der Branche entscheidend und
positiv mitbestimmen wollen. Mit seiner langjährigen Erfahrung schafft
der Verband Sicherheit und Vertrauen, wovon nicht nur die
Mitgliedsunternehmen selbst, sondern auch die Mitarbeiter und
Kundenbetriebe profitieren.
Über die üblichen Verbandsleistungen
hinaus wie politische- und Lobbyarbeit, Öffentlichkeitsarbeit und
Mitgliederinformation leistet der BZA wissenschaftliche Arbeit und
Weiterbildung im verbandseigenen Deutschen Institut Zeitarbeit (DIZ).
Ziele und Zweck des
BZA:
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Verbandsarbeit wird häufig
mit politischer Lobbyarbeit gleichgesetzt. Die Ziele und der Zweck
des BZA sind viel umfangreicher. So ist der Mitgliederservice
genauso wichtig wie die Imagewerbung oder die politische
Interessenvertretung:
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Der BZA hat das Ziel,
die gemeinsamen Interessen seiner Mitglieder in Bezug auf
Personal-Dienstleistungen zu wahren und zu fördern.
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Der BZA tritt dafür
ein, Wert und Ansehen der von den Mitgliedern angebotenen
Dienstleistungen deutlich zu machen und die soziale Verpflichtung
seiner Mitglieder sicherzustellen.
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Der BZA fördert die
Kontakte zwischen seinen Mitgliedern durch den Austausch von
Erfahrungen und Informationen.
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Der BZA organisiert
aktiv den Informations- und Gedankenaustausch mit dem Gesetzgeber,
den Ministerien, den Parteien, den Verbänden und öffentlichen
Institutionen, den Medien u.a.
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Der BZA informiert über
Gesetzesänderungen, die Personal-Dienstleistungen betreffen, und
trägt damit zur Qualitätssicherung der Dienstleistungsbranche bei.
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Der BZA vertritt den
Berufsstand auf internationaler Ebene.
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Der BZA fördert Bildung
und Wissenschaft auf dem Gebiet der Personal-Dienstleistungen.
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Der BZA ist Tarifpartner
der DGB-Tarifgemeinschaft Zeitarbeit.
Satzung
Der Satzungszweck des Bundesverbandes
Zeitarbeit
bezieht sich auf:
Die BZA-Mitglieder erbringen eine oder
mehrere dieser
Dienstleistungen, satzungsgemäß in jedem Fall aber Zeitarbeit.
Der Verbandsname lautet:
"Bundesverband Zeitarbeit Personal-Dienstleistungen e.V.
(BZA)",
Kurzbezeichnung "Bundesverband Zeitarbeit". |