Auszug aus den Internetseiten des BZA

 

Die Verbandsstruktur

Der BZA ist der seit mehr als dreißig Jahren etablierte Arbeitgeber- und Unternehmensverband von konzessionierten Zeitarbeitunternehmen mit über 2.200 Mitgliedsbetrieben. In ihm haben sich Zeitarbeitunternehmen zusammengeschlossen, die die Entwicklung der Branche entscheidend und positiv mitbestimmen wollen. Mit seiner langjährigen Erfahrung schafft der Verband Sicherheit und Vertrauen, wovon nicht nur die Mitgliedsunternehmen selbst, sondern auch die Mitarbeiter und Kundenbetriebe profitieren.

Über die üblichen Verbandsleistungen hinaus wie politische- und Lobbyarbeit, Öffentlichkeitsarbeit und Mitgliederinformation leistet der BZA wissenschaftliche Arbeit und Weiterbildung im verbandseigenen Deutschen Institut Zeitarbeit (DIZ).

Ziele und Zweck des BZA:

  • Verbandsarbeit wird häufig mit politischer Lobbyarbeit gleichgesetzt. Die Ziele und der Zweck des BZA sind viel umfangreicher. So ist der Mitgliederservice genauso wichtig wie die Imagewerbung oder die politische Interessenvertretung:

  • Der BZA hat das Ziel, die gemeinsamen Interessen seiner Mitglieder in Bezug auf Personal-Dienstleistungen zu wahren und zu fördern.

  • Der BZA tritt dafür ein, Wert und Ansehen der von den Mitgliedern angebotenen Dienstleistungen deutlich zu machen und die soziale Verpflichtung seiner Mitglieder sicherzustellen.

  • Der BZA fördert die Kontakte zwischen seinen Mitgliedern durch den Austausch von Erfahrungen und Informationen.

  • Der BZA organisiert aktiv den Informations- und Gedankenaustausch mit dem Gesetzgeber, den Ministerien, den Parteien, den Verbänden und öffentlichen Institutionen, den Medien u.a.

  • Der BZA informiert über Gesetzesänderungen, die Personal-Dienstleistungen betreffen, und trägt damit zur Qualitätssicherung der Dienstleistungsbranche bei.

  • Der BZA vertritt den Berufsstand auf internationaler Ebene.

  • Der BZA fördert Bildung und Wissenschaft auf dem Gebiet der Personal-Dienstleistungen.

  • Der BZA ist Tarifpartner der DGB-Tarifgemeinschaft Zeitarbeit.

Satzung

Der Satzungszweck des Bundesverbandes Zeitarbeit
bezieht sich auf:

  • Zeitarbeit

  • Personalvermittlung

  • Personalberatung

  • Outsourcing

  • Outplacement

  • andere Personaldienstleistungen

Die BZA-Mitglieder erbringen eine oder mehrere dieser Dienstleistungen, satzungsgemäß in jedem Fall aber Zeitarbeit.
Der Verbandsname lautet:
"Bundesverband Zeitarbeit Personal-Dienstleistungen e.V. (BZA)",
Kurzbezeichnung "Bundesverband Zeitarbeit".


Adresse

Bundesverband Zeitarbeit (BZA)

Friedrichstr. 200
10117 Berlin

Fon (030) 767 75 23 0
Fax (030) 767 75 23 50

E-Mail: info@bza.de
Im Internet: www.bza.de


Tarifverträge

Download im pdf-Format, lesbar mit dem Acrobat Reader

Aktuelle Broschüre mit den aktualisierten  Tarifverträgen "Zeitarbeit", der BZA – DGB Tarifgemeinschaft




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